09.05.2012 bis 10.05.2012 , Messe Zürich (Map Search)

Seminar: wo erscheint das?


Mit der Konferenz bestimmen wir weitgehend, für welche Themen wir auf welchem Level Besucher anlocken. Auch wenn diese dann nur die Messe besuchen. Die Konferenzthemen, deren Gehalt und Nutzwert bestimmt, was wir von einem Messebesuch erwarten können. Wir müssen also die bestmöglichen Referate anbieten. Dann hat nicht nur der Kongress Erfolg, sondern auch die Messe. Es geht also nicht darum, Messeaussteller ihre Prospekte vorlesen zu lassen, sondern es geht um Nutzwert für Internet-Entscheider. Dafür stehe ich ein. Hier bist Du nochmals gefordert, hast Du einen guten Referatsvorschlag? Fülle das Formular Call for Speakers aus.

Es wird 2 – 4 Slots gleichzeitig geben. Jeweils von 08.45-12.00 und von 13.00-15.45. Themenblöcke von 3 Stunden mit 3 – 4 Referenten.

 

Mitglieder ab Fr. 135.-, Gäste bezahlen Fr. 280.-



Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Veranstaltugen der Internet Briefing gelten folgende AGBs.


Anmeldung

Anmeldungen werden ausschliesslich online durch unser Anmeldeformular angenommen und gelten als verbindlich. IP-Adressen und weitere Informationen werden registriert um Missbrauch vorzubeugen.


Zahlungsbedingungen

Das Teilnehmerengelt ist innert 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu überweisen. Die Bankverbindung lautet:

Insider Management
Bank: Credit Suisse
IBAN: CH59 0414 4010 1000 0100 0
BIC/Swift: CRESCHZZ81M


Rücktritt und Annulation

Bei Seminaren/Kongressen können Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten, wenn sie den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von 10 Tagen vor Beginn des Kongresses/Seminares schriftlich mitteilen an:

Reto Hartinger
Erfagruppe Internet Briefing
Luegislandstr. 591, 8051 Zürich

In diesem Fall wird eine Bearbeitungspauschale von 20 % des geschuldeten Betrages bzw. mindestens SFR 20.- fällig. Massgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Teilnehmer die später zurücktreten, zu den Kongressen/Seminaren nicht oder zeitweilig nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet. Die Nennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.

Absage von Veranstaltungen

Der Veranstalter hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung oder wegen anderer zwingender Gründe Veranstaltungen abzusagen. Er ist dann verpflichtet bereits vereinnahmte Entgelte voll zu erstatten. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Veranstaltung muss mindestens 7 Tage vor Seminarbeginn abgesagt werden.

Ausfall eines Referenten

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die/den in den Ankündigungen für die Veranstaltungen ausgewiesene/n Referent/in. Der Veranstalter verpflichtet sich im Falle eines Ausfalls einen fachlich adäquaten Referenten als Ersatz einzusetzen.


Haftung

Für Schäden, die durch Teilnehmer an der Veranstaltung verursacht werden, haften die entsprechenden Teilnehmer.


Datenerfassung

Die Teilnehmer geben mit ihrer elektronischen Anmeldung die Zustimmung zur Speicherung ihrer personenbezogenen Daten sowie für die Zusendung weiterer Seminar-Informationen und -Angebote.


Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Twitter Hashtag: #onekongress

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