07.02.2012 17.30-20.00 , Falcone Konferenzraum, Birmensdorferstrasse, Zürich (Map Search)

Google Personal Search - good, evil or what? (EP)


Im Verlauf der Geschichte gab es bereits einige Versuche die Informationen der Welt zu organisieren, jeder davon mit seinem ganz eigenen Modell der Welt. Google's Personalierung von Suchresultaten ist ein erneuter Versuch. 2004 hat Google damit begonnen. Die Personalisierung erfolgt u.a. basierend auf der Such- und Web-History eines Nutzers. Zu Beginn konnte der Nutzer die Wichtigkeit von Themen noch selbst einstellen. Seit 2007 ist diePersonalisierung komplett automatisiert und auch 'Default'-feature beim Neuanmelden eines Nutzers bei Google. Gemäss Sep Kamvar und Marissa Mayer (Feb 2007) ?personalization at first is subtle, but over time you?ll see it?. Leider weist Google auf den Suchresultatsseiten nicht darauf hin bzw. der Nutzer hat keine direkten Möglichkeiten zwischen einer personalisierten und nicht personalisierten Sicht zu wählen. Seit Dezember 2009 werden alle Suchresultate für alle Google Nutzer personalisiert. In diesem Talk präsentiere ich meine Forschung zu Google's SuchresultatPersonalisierung. Zu Beginn wird die Digitale Methode und das Vorgehen erklärt, wie eine solche volatile 'Engine' untersucht werden kann. Die Forschungsergebnisse demonstrieren dann die Mechanismen der Personalisierung und wie sich diese in Suchresultaten materialisieren. Der Talk endet mit einer Kontextualisierung der Vor- und Nachteile von solch algorithmischem profiling bei Suchresultaten, aber auch im Kontext weiterer alltäglichen digitalen Interaktionen.

Für Mitglieder kostenlos, Gäste bezahlen Fr. 80.-, plus Konsumation



Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Insider Management
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BIC/Swift: CRESCHZZ81M


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Bei Seminaren/Kongressen können Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten, wenn sie den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von 10 Tagen vor Beginn des Kongresses/Seminares schriftlich mitteilen an:

Reto Hartinger
Erfagruppe Internet Briefing
Luegislandstr. 591, 8051 Zürich

In diesem Fall wird eine Bearbeitungspauschale von 20 % des geschuldeten Betrages bzw. mindestens SFR 20.- fällig. Massgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Teilnehmer die später zurücktreten, zu den Kongressen/Seminaren nicht oder zeitweilig nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet. Die Nennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.

Absage von Veranstaltungen

Der Veranstalter hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung oder wegen anderer zwingender Gründe Veranstaltungen abzusagen. Er ist dann verpflichtet bereits vereinnahmte Entgelte voll zu erstatten. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Veranstaltung muss mindestens 7 Tage vor Seminarbeginn abgesagt werden.

Ausfall eines Referenten

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die/den in den Ankündigungen für die Veranstaltungen ausgewiesene/n Referent/in. Der Veranstalter verpflichtet sich im Falle eines Ausfalls einen fachlich adäquaten Referenten als Ersatz einzusetzen.


Haftung

Für Schäden, die durch Teilnehmer an der Veranstaltung verursacht werden, haften die entsprechenden Teilnehmer.


Datenerfassung

Die Teilnehmer geben mit ihrer elektronischen Anmeldung die Zustimmung zur Speicherung ihrer personenbezogenen Daten sowie für die Zusendung weiterer Seminar-Informationen und -Angebote.


Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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